Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftrag kommt durch die Beauftragung des Auftragnehmers (im Folgenden auch AN genannt) zustande. Im Auftragsschreiben werden insbesondere die Leistungen, Termine und Zahlungsvereinbarungen angeführt.

Die Übernahme des Auftrages ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang durch Gegenzeichnung zu bestätigen. Mit Abgabe des Angebotes anerkennt der Auftragnehmer die Bedingungen des Leistungsverzeichnisses, die allgemeinen Bedingungen und die Auftragsgrundlagen an. Abänderungen im Zuge des Vergabeverfahrens oder zusätzliche Vereinbarungen müssen im Auftragsschreiben aufgenommen werden.

Zur Angebotslegung ist vom AN selbstständig eine Objektbesichtigung durchzuführen. Dabei können alle für den AN notwendigen Maße aufgenommen werden. Weitere Auskünfte können beim benannten Ansprechpartner durch den AN eingeholt werden.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für seinen Betrieb geltenden Preise und lohnrechtlichen Bestimmungen, Satzungen und Mindestlohntarife sowie den Anforderungen des ArbeitnehmerInnenschutz Gesetzes einzuhalten.

Bei der Abwicklung der Arbeiten ist die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen Voraussetzung.

Der Text des Leistungsverzeichnisses darf durch Streichungen oder Ergänzungen nicht abgeändert werden.

Die mit der Objektleitung betraute Person sowie deren Stellvertretung muss zumindest die berufliche Qualifikation eines Gesellen des Denkmal-, Fassaden und Gebäudereinigungshandwerkes vorweisen können – der Nachweis ist dem Anbot beizulegen.

Die Bieter müssen den Firmensitz oder eine Niederlassung mit eigenverantwortlicher Geschäftsführung in der räumlichen Nähe des Auftraggebers haben. Bei Bedarf muss sichergestellt sein, dass zumindest der Niederlassungsleiter des Auftragnehmers spätestens eine Stunde nach Anforderung im gegenständlichen Objekt anwesend ist bzw. auf geeignete Weise dafür Sorge getragen wurde, dass am Tag eines angeführten Mangels ein fachlich kompetenter Vorgesetzter der Objektleitung des Unternehmens vor Ort ist.

Angaben über die technische Ausstattung, die für die Erbringung der Leistung zur Verfügung stehen (Reinigungssystem, Maschinen und Geräte), sind auf Verlangen zu übermitteln, gewisse Mindestanforderungen in diesem Bereich werden erwartet. Neben den vorliegenden Bestimmungen muss der AN die seine Leistung entsprechenden Ö-NORMEN sowie die anerkannten Regeln der Technik beachten.

Der AN kann auf seinen Namen und auf seine Rechnung Subunternehmer zur Durchführung von Tätigkeiten, die Inhalt des Vertrages sind, beauftragen. Dieser kann vom AG ohne nähere Begründung abgelehnt werden.

Im Leistungsverzeichnis nicht definierte bzw. angeführte Arbeiten, wie Sonderreinigungen, Aufbringen von Beschichtungen, Teppich- und Tiefgaragen-Nassreinigungsarbeiten, Hochdruckreinigungsarbeiten können nach Vereinbarung gesondert verrechnet werden.

Weisungsberechtigt sind nur Vertreter des Auftraggebers, Anweisungen bzw. anderweitige Forderungen Dritter sind nicht zulässig.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur ständiges Personal einzusetzen, dass lediglich bei Urlaub / Krankenstand oder Ausscheiden durch geeignete sozialversicherungspflichtige Vertreter oder Nachfolger zu ersetzen ist.

Die Abrechnung erfolgt monatlich, wobei immer am Monatsende eine Rechnung von uns vorgelegt wird. Die Kalkulation basiert darauf, dass der monatliche Betrag 12 x jährlich fällig ist, auch wenn der Auftraggeber das Büro bzw. Geschäft wegen Betriebsurlaubs eine oder mehrere Wochen geschlossen hält.

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach seiner Ansicht unzuverlässige Arbeitskräfte abzulehnen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, für die in seinem Wirkungsbereich tätigen Arbeitskräfte des Auftragnehmers auf dessen Kosten polizeiliche Führungszeugnisse (Leumund) zu verlangen.

Der Auftraggeber ist für den Fall nicht rechtzeitiger, nicht sachgemäßer oder aus einem sonstigen Grunde unzureichender Leistung des Auftragnehmers nach erfolgloser Mahnung bzw. schriftlicher Aufforderung zur Mängelbeseitigung und Ablauf der hierfür gesetzten Frist, vorbehaltlich der fristlosen Kündigung berechtigt,
1. den Vertrag auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers durch einen Dritten erfüllen zu lassen oder
2. einen der Minderleistung entsprechenden Betrag vom Werklohn abzuziehen.

Übernahmeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter, welche beim Auftragnehmer tätig sind, weder
während deren Tätigkeit in unserem Unternehmen noch bis 6 Monate nach deren Ausscheiden aus
unserem Unternehmen abzuwerben und/oder zu beschäftigen. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist
der Auftraggeber verpflichtet, unserem Unternehmen eine Konventionalstrafe in Höhe von 2.500
Euro zu bezahlen. Weiterreichende Ansprüche und Forderungen unseres Unternehmens im
Zusammenhang mit der Abwerbung und/oder Beschäftigung bleiben hiervon unberührt und können
zusätzlich eingeklagt werden.

Rücktritt und Kündigung
Längerfristige Verträge werden, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen
und können zu jedem Monatsletzten mit dreimonatiger Kündigungsfrist, mittels eingeschriebenen
Brief, beendet werden. Müssen aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen die Dienstleistungen
aufgegeben oder verändert werden, ist die HB BAUCHINGER VALUE ENHANCING SERVICES GMBH zu
einer vorzeitigen Lösung des Vertrags unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat
berechtigt. Sollte der AN durch Vandalismus oder höhere Gewalt, wie Krieg, Elementarereignisse,
Bürgerunruhen, Naturgewalten oder Feuer, Sabotage, Quarantäne, Maßnahmen der Regierung,
öffentliche Unruhen, Ausnahmezustand, Streiks, Aussperrungen, Terror, epidemische Krankheiten,
Unwetter, Dachlawinen und andere unabwendbare Ereignisse, die vereinbarten Leistungen nicht
erbringen können bzw. diese entsprechend einschränken, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt,
Schadenersatzansprüche zu stellen.


Haftung

Der AN, seine Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für alle auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhenden Schäden im Rahmen der Erbringung der Leistungen. Die Haftung vom AN für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden, Mangelfolgeschäden oder immaterielle Schäden (insbesondere entgangener Gewinn) ist hingegen ausgeschlossen. Die Haftung vom AN ist der Höhe nach mit der vom AN abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 3,5 Mio. abzusichern. Der AN verpflichtet sich, den Versicherungsschutz für die Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der Abschluss dieser Versicherung bzw. die hierfür maßgebliche dementsprechende Deckungsbestätigung ist dem Anbot beizulegen.
Für Schäden aller Art, die an Objekten oder in unmittelbarer Umgebung an Personen, Fahrzeugen, Gebäuden, beweglichen Gegenständen oder Bodeneinbauten entstehen, ist der Verursacher haftbar und trägt die Kosten für die Wiederinstandsetzung oder Erneuerung und sind der Hausverwaltung, telefonisch oder schriftlich, unverzüglich anzuzeigen.


Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt monatlich, d.h. jeweils nach erbrachter Leistung.


Gerichtsstand

Eventuelle Rechtsstreitigkeiten unterliegen der Zuständigkeit des Landesgerichtes Salzburg. Es gilt das österreichische Recht.


Salvatorische Klausel

Wenn eine Bestimmung unwirksam oder undurchsetzbar sein sollte, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu er­setzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gilt sinngemäß für eine Ergänzung im Fall von Regelungslücken.

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Als führendes Dienst­leistungs­unternehmen im Bereich Hausbetreuung, Gebäude- und Hotel­management sind wir in Österreich und Bayern gerne für Sie da.

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