Energieausweis
Die Novelierung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes schreibt vor, dass bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden und Wohnungen seit 01. Jänner 2008 ein Energieausweis auszustellen ist.
Mit 01. Jänner 2009 gilt diese Regelung auch für bestehende Bauten, deren Baubewilligung vor dem 01. Jänner 2006 erteilt wurde. Vorgabe dafür ist die EU-Gebäuderichtlinie. Sie ist komplex und betrifft verschiedene Rechtsbereiche und Normen.
Mit Hilfe von modernsten Programmen und dafür ausgebildeten Mitarbeitern, bieten wir eine Berechnung der Liegenschaften samt Sanierungsvorschlag an. Besonders für Liegenschaftsverwaltungen sind wir auch in der Lage große Liegenschaften und Wohnanlagen zu berechnen. Dazugehörige Grundlagenerhebung, Fotodokumentation und Planungsgrundlagen werden von uns durchgeführt und stehen auf Wunsch zur Verfügung. Durch ständige Weiterbildung und Aktualisierung unserer Programme bieten wir Berechnungen stets am aktuellsten Stand.